SEPA Version 3.0 am Start » Übergangsfrist läuft!

34 Staaten mit über 500 Mio. Einwohner bilden die „SEPA Single Euro Payments Area“. Damit ist der einheitliche EURO-Zahlungsverkehrsraum weit über die Grenzen der Europäischen Union hinausgewachsen. SEPA vereint – nicht nur 24 verschiedene Amtssprachen, sondern auch 13 verschiedene Währungen – zu einem völlig gleichberechtigten und problemlosen Miteinander im Zahlungsverkehr dank IBAN und BIC.

Weiterentwickelt hat sich das SEPA-Verfahren jetzt zur Version 3.0, die in diesem Monat an den Start gegangen ist und weitreichende Anpassungen mit sich bringt. Die wichtigsten Neuerungen haben wir für Sie aufgeführt.

(1) Überweisungen und Lastschriften

Neue Formate für die an die Bank zu liefernden XML-Dateien für Lastschriften und Überweisungen mit standardisiertem ISO Namespace: pain.001.001.03 für Überweisungen und pain.008.001.02, pain.002.001.03 für Lastschriften

(2) Lastschriften

  • Nicht empfohlen, aber jetzt erlaubt: Mandatsreferenz mit Leerzeichen

  • Zeichen „/“ und „//“ nur beschränkt verwendbar

  • Veränderte Mandatsänderungskennzeichnung wegen IBAN-Only

  • CORE übernimmt die verkürzten Vorlaufzeiten von COR1 mit D-1

  • COR1 wird konvertiert in CORE

  • Vereinfachung bei der Lastschriftsequenz bei FIRST-Lastschriften, die als Recurrent eingereicht werden können.

Falls Sie im SEPA-Zahlungsverkehr noch ein älteres Format einsetzen, müssen Sie, falls noch nicht geschehen, auf das neue Format umstellen. Zwar haben die meisten Banken bereits die neue Spezifikation eingeführt, jedoch sind teilweise auch Übergangsfristen bis zum November 2017 möglich. Weitere Auskünfte zum Thema SEPA 3.0 bzw. zum aktuellen Datenformat hält Ihre Hausbank für Sie bereit.

Alle Änderungen sind in der Anlage 3 der „Schnittstellenspezifikation für die Datenfernübertragung zwischen Kunde und Kreditinstitut gemäß DFÜ-Abkommen“ der Deutschen Kreditwirtschaft (Final Version vom 12.05.2016) aufgeführt.